Meine Therapieregeln (AGB)

Liebe Leserin, lieber Leser und Interessenten,

Die Praxis für Körper-Psychotherapie ErLebensRaum bietet heilkundliche Psychotherapie, Stimmtherapie, Körpertherapie, Massagen, Paarberatung und Coaching in Einzelsitzungen an; außerdem Seminare und Workshops für Therapie und Persönlichkeitsentwicklung.

Eine Therapie, ganz gleich welcher Art, erfordert Aufwand und Engagement. Für Sie als Klientin oder Klient bedeutet es einen nicht unerheblichen Zeitaufwand, emotionale Anstrengung und auch einen finanziellen Aufwand. Denn wie werden regelmäßige Sitzungen wahrnehmen müssen, Fahrtzeiten haben; Sie werden auch manche Krise durchleben, und Sie werden Ihre Sitzungen in der Regel selbst bezahlen.

Auch ich werde als Therapeut in Ihre Therapie investieren. Unsere Terminvereinbarungen sind deshalb verbindlich zu behandeln. Meine Zusage an Sie ist mein persönliches, fachliches und emotionales Engagement und Können, um Sie mit Ihrer Therapie durch Ihre Krise und Entwicklung zu begleiten und Sie in Ihrem persönlichen Prozess zu unterstützen. Deshalb prüfe ich – bevor eine Therapie beginnt – recht gewissenhaft, ob ich eine Person in die Therapie aufnehmen kann.

Wir führen ein für Sie kostenloses Vorgespräch von ca. einer viertel Stunde

Sie können dieses Gespräch telefonisch vereinbaren, wenn Sie eventuelle Wartezeiten vermeiden wollen.
Bei gegenseitiger Übereinkunft vereinbaren wir dann die ersten Termine für Ihre Therapiesitzungen.

In der Regel planen wir jeweils vier Termine am Stück –  meist im wöchentlichen Turnus. Größere Zeitabstände zwischen den Terminen sind v.a. gegen Ende der Therapie möglich und manchmal sinnvoll.

Bitte überprüfen Sie, ob Sie bereit sind, über einen gewissen Zeitraum den entsprechenden Aufwand zu betreiben, und auch die finanziellen Mittel aufzubringen bereit sind. Rechnen Sie mit einem durchschnittlichen Aufwand von 10 bis 30 Therapiestunden.

Der Klient/die Klientin handelt in jeder Hinsicht eigenverantwortlich und aus eigenem und freien Willen.

Die erhobenen persönlichen Daten und Informationen unterliegen grundsätzlich der Verschwiegenheit und Diskretion, sowie der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Terminvereinbarungen sind stets verbindlich. Ist der Klienten/die Klientin einmal verhindert den vereinbarten Termin wahrzunehmen, besteht die Möglichkeit diesen im Zeitraum von zwei Kalenderwochen (Praxisöffnungszeit) nachzuholen.

Die Praxis behält sich vor – insbesondere bei wiederholten Terminverschiebungen – eine Aufwandsentschädigung von € 15,00 zu berechnen.

Die Abrechnung erfolgt über Ihren SEPA-Lastschriftauftrag. Der Klient/die Klientin ist für die ausreichende Kontodeckung verantwortlich.

Der Klient/die Klientin erklären sich eigenverantwortlich für sein/ihr pünktliches Erscheinen zum Therapietermin. Um den Praxisablauf und die nachfolgenden Termine anderer Klienten zu gewährleisten, kann versäumte Zeit durch Zuspätkommen nicht ausgeglichen werden.