Honorar und Abrechnung

Privatrechnung oder Kassenabrechnung?

So geht die Honorar-Abrechnung Ihrer Psychotherapie.

Für die Honorar-Abrechnung Ihrer Therapie stehen verschiedene Möglichkeiten offen:

  • Am häufigsten kommt die Variante „Selbstzahler“ in Betracht.
    • Sie haben einen günstigeren Honorarsatz
    • Es erfolgt keine Berichterstattung an Versicherungsträger. So bleibt Ihnen auch später noch der Weg in eine private Krankenversicherung oder die Beihilfeversicherung offen.
    • Wenn Sie v.a. als junger Mensch eine Beamtenlaufbahn anstreben, haben Sie kein Einstellungsrisiko durch einen „Psycho-Akteneintrag“ zu befürchten.
  • Wenn Sie bei einer privaten Krankenversicherung versichert sind, können Sie ihre Privatrechnungen direkt einreichen. Bitte holen Sie sich beim Versicherer die Zustimmung ab, bzw. prüfen in Ihrem Versicherungsvertrag, ob Ihr Tarif die Leistungen für „Psychotherapie beim Heilpraktiker“ beinhaltet.
  • Vielleicht haben Sie eine private Zusatzversicherung für heilpraktische Leistungen, die aber ebenfalls die Leistung „Psychotherapie beim Heilpraktiker“ beinhalten muss. Meistens wird hier nur ein Teil der tatsächlichen Kosten übernommen, bzw. Sie haben je nach Tarif ein Jahresbudget zwischen € 500 und € 1500 frei.
  • Bitte beachten Sie, dass die gesetzlichen Krankenkassen zur Zeit nicht bereit sind heilpraktische Leistungen in der Psychotherapie im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens, zu übernehmen.

Terminvereinbarung zur Psychotherapie:

So können Sie sich anmelden und einen Termin vereinbaren. mehr……

 

 

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